Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hundeschule Mein Wildfang Inhaberin Nicole Lützenkirchen (Stand Mai 2011)
§1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung zu einem Angebot der Hundeschule bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule Mein Wildfang zustande. Mit der Anmeldung werden unsere AGB’s und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.
§2 Zahlungsbedingungen
Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig. Bei Annahme des Vertrages bestimmt die Hundeschule Mein Wildfang einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist. Wird die Zahlungsfrist versäumt,
behält sich der Organisator die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsentgelte besteht auch dann, wenn der Unterricht trotz verbindlicher Anmeldung nicht oder nur teilweise besucht wird.
§3 Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Postanschrift der Hundeschule: Karl-Jaspers-Str. 50, 51377 Leverkusen.
Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn werden die folgenden Stornierungskosten fällig:
- Bis 2 Wochen vor Beginn 30% der Teilnahmebeitrags.
- Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100% des Teilnahmebeitrages
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Termine für Einzeltraining und Beratung sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Wird der Termin nicht rechtzeitig abgesagt, sind die Gebühren komplett zu entrichten.
§4 Rücktritt durch die Hundeschule
Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters wiedersetzt.
Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Kommt ein Lehrgang nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Wird ein Lehrgang, aus nicht von der Hundeschule zu vertretenden Gründen, nicht programmgemäß durchgeführt, so ist eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer für etwaige daraus entstehende Schäden ausgeschlossen. Des weiteren bleiben etwaige Terminänderungen sowie Änderungen der Lehrgangsleitung, des Veranstaltungsortes und des Programminhaltes während des Lehrganges der Hundeschule vorbehalten.
Bei Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
§5 Teilnahmeausschluss
Läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zu Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.
§6 Lernzielerreichung
Auf das Erreichen eines definierten Lernzieles innerhalb einer festgelegten Zeit gibt es keine Garantie-Zusage, weil das Arbeiten mit Lebewesen dies aus biologischer Sicht nicht möglich macht. Denn jedes Lebewesen ist ein eigenes Individuum mit einer eigenen Persönlichkeit und Vorgeschichte.
§7 Haftung des Hundehalters
Der Teilnehmer bescheinigt durch Unterschrift, dass er für Schäden die durch ihn oder sein Tier entstehen, haftpflichtversichert ist.
§8 Haftung der Hundeschule
Die Hundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden.
§9 Schutzimpfungen und Krankheiten
Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt.
Eine Impfung gegen Zwingerhusten ist erwünscht
§10 Trainingsordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen der Leiterin bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen und etwaigen Vertretern zu befolgen. Teilnehmer die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von den Lehrgängen ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht trotzdem Zahlungspflicht, auch für die noch nicht beanspruchten Unterrichtsstunden.
§11 Schlussbestimmungen
Absprachen, die eine Änderung vorstehender Bestimmungen beinhalten, bedürfen der Schriftform und sind durch die Hundeschule zu bestätigen. Die Unwirksamkeit einzelner zuvor genannter Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
§12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Leverkusen.
